Eignungsfeststellungsverfahren

 

Nach wiederholten „Falschinformationen“ möchten wir Ihnen Fakten zur ergänzten Schullaufbahnberatung nennen:

(Zitat Bildungsministerium))

„Mit dem Verfahren wird mit einem ergänzenden Außenblick auf die Fähigkeiten des Kindes geschaut. Ziel des Verfahrens ist es nicht, die Zahl der Kinder, die auf das Gymnasium gehen, zu verringern, sondern möglichst zu verhindern, dass Kinder aufgrund unzureichender Leistungen das Gymnasium verlassen müssen. Ein Schulformwechsel aufgrund schlechter Noten kann zu Frustration führen und die Freude am Lernen mindern“, so Feußner weiter. „Selbst wenn später der Wunsch nach einem Studium besteht, bleiben viele Wege dorthin auch zu einem späteren Zeitpunkt noch offen. Zudem bleibt letztlich der Elternwille bestehen.“

Das bedeutet, die Teilnahme an dieser Leistungsfeststellung mit 3 Prüfungen ist absolut freiwillig und lediglich ein Angebot.

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